Hier gibt’s eindeutige ODA-Werte
Zur Planung einer zentralen Lüftungs- oder Klimaanlage auf Basis der DIN EN 13779 „Lüftung von „Nichtwohngebäuden“ (2007) gehört zwingend die Ermittlung des so genannten ODA-Werts (ODA = Outdoor Air). Dieser Wert berücksichtigt in drei Kategorien ODA 1 (gut) bis ODA 3 (schlecht) die Außenluftqualität am Standort des Gebäudes und hat einen direkten Einfluss auf die im RLT-Gerät einzusetzenden Luftfilter.
Das Problem bei der Angelegenheit ist jedoch: Wie kommt der Fachplaner an einen „belastbaren“ ODA-Wert 1, 2 oder 3? Zu dessen Berechnung benötigt man für den Gebäudestandort Angaben zu folgenden Luftschadstoffen:
- SO2: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 Stunden
- NO2: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 1 Stunde
- Ozon: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 8 Stunden
- Feinstaub PM10: Angabe als Jahresmittelwert und als Höchstwert über 24 Stunden
- ODA 1 gilt, wenn alle WHO-Grenzwerte unterschritten werden.
- ODA 2 gilt, wenn alle Luftschadstoffe unterhalb eines Wertes „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegen.
- ODA 3 gilt, wenn auch nur einer der Luftschadstoffe über dem Wert „1,5 x WHO-Grenzwert“ liegt.
Pollution-Info liefert Ihnen in Kooperation mit cci Promotor für den exakten Gebäudestandort die ODA-Berechnungen. Aus über 13 Mio. Datensätzen generieren wir die Berechnung. Der Preis für eine Erstauskunft der ODA-Berechnung bel 49,-- EUR zzgl. MwSt. pro Anfrage. Auf eine ausführliche Herleitung und Dokumentation des ODA-Werts wird in dieser Phase noch verzichtet. Erhält der Planer nach der Angebots- und Wettbewerbsphase später tatsächlich den Auftrag, kann er die ausführliche ODA-Dokumentation für zusätzliche 399 € zuzüglich Mehrwertsteuer bestellen und diese seiner Gesamt-Planungsdokumentation beilegen. Großkunden können unsere Sonderkonditionen erfragen.









